Abgasuntersuchung &
Abgasmessung

Begriffsdefinitionen und Unterschiede

Kontakt

02129 / 57 82 990

0175 / 707 80 80

info@abgasdatenbank.com

Kontakt

02129 / 57 82 990

0175 / 707 80 80

info@abgasdatenbank.com

Abgasuntersuchung VS. Abgasmessung

Die Abgasuntersuchung AU (korrekte Bezeichnung: ›Untersuchung des Motormanagements sowie Abgasreinigungssystems‹) und die Abgasmessung sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Gemeinsam ist ihnen der Leitbegriff Abgas und danach ein technischer Begriff aus dem Bereich Prüfung. Sprachlich ist eine enge Verwandtschaft ziemlich naheliegend, beide nutzen auch teilweise identische Prozessabläufe, ihr Zielbereich unterscheidet sie aber ziemlich deutlich voneinander.

Die Abgasuntersuchung AU

Entwicklung von 1985 bis heute

Zum 01.04.1985 wurde die ASU (Abgassonderuntersuchung) für Fahrzeuge mit Benzinmotoren eingeführt. In regelmäßigen Abständen wie bei einer Hauptuntersuchung musste bei einer Abgasüberprüfung ein ›umweltschonendes‹ Abgasverhalten nachgewiesen werden. Zum 01.12.1993 fand die Umbenennung zur AU statt, die dann auch für Dieselfahrzeuge verpflichtend wurde. Für Motorräder wurde schließlich 2006 die AUK eingeführt.

Diese Untersuchungen basierten rechtlich auf dem § 47a der STVZO, konnten bei jeder zertifizierten Stelle, also auch bei zugelassenen Fachwerkstätten, durchgeführt werden und wurden bei erfolgreichem Bestehen mit einer sechseckigen Plakette auf dem vorderen Nummernschild dokumentiert. Zum HU Termin (‚TÜV‚) war eine gültige AU Plakette notwendig, ansonsten waren die beiden Untersuchungen unabhängig voneinander.

Am 01.12.2006 entfiel für Benzinerfahrzeuge mit OBD die bis dahin übliche Endrohrüberprüfung mittels eingeschobener Sonde. Es wurde nur noch der Fehlerspeicher des On-Board-Diagnose Geräts ausgelesen, befand sich darauf ein Fehler, wurde keine AU zuerkannt. Im Jahr 2010 wurde die AU dann quasi abgeschafft und als Bestandteil in die HU integriert, gleichzeitig wurde die OBD Auslesung auf alle technisch entsprechend ausgerüsteten Fahrzeuge ausgedehnt. Als Folge des Dieselskandals wurde am 01.01.2018 die Endrohrprüfung wieder verpflichtend für alle Fahrzeuge eingeführt.

​Ablauf

Bei Benzinmotoren wird in zwei Durchgängen (einmal Leerlauf/einmal erhöhte Drehzahl) der Ausstoß von CO, HC, O2 und NOx (die drei letzteren aber nur in ihrer Regelung der Lambdasonde) gemessen und mit den hinterlegten Werten der Typzulassung des Fahrzeugs verglichen. Bei Dieselmotoren wird der k-Wert (Maß der Rauchgastrübung) in nur einem Durchgang bei freier Beschleunigung ermittelt.

Die Abgasuntersuchung kennt fast jeder Autobesitzer durch die regelmäßig wiederkehrende Prozedur. Was genau passiert, weiß man nicht – Hauptsache Plakette!

Im Wesentlichen werden bei der AU die technischen Komponenten, die zur Schadstoffminderung dienen, auf Funktion und Wirksamkeit überprüft, eine Reduzierung von Emissionen gehört nicht zu den Aufgaben der AU.

Die Abgasmessung

Begriffserklärung

Mit einer Abgasmessung hat ein Fahrzeugbesitzer in der Regel nichts zu tun. Sie ist ein Teil der sogenannten Homologation und muss daher von den Fahrzeugherstellern erbracht werden. Vor der Markteinführung neuer Modelle sind die Hersteller verpflichtet, umfassende Überprüfungen der Technik, der Bemessungen und der Sicherheit unter Aufsicht einer staatlichen Behörde durch externe Fachdienstleister durchführen zu lassen (in D Kraftfahrbundesamt und TÜV). Nur bei bestandener Prüfung wird dem Modell eine Typgenehmigung erteilt, mit der dann eine gesamte baugleiche Modellreihe für den Straßenverkehr in der EU zugelassen werden darf.

Mit der Abgasmessung wird die Konformität eines Fahrzeugs mit den geltenden Emissionsvorschriften überprüft. Was ursprünglich als geringgeschätzte Nebensächlichkeit galt, besitzt inzwischen die herausragende Bedeutung im Zulassungsverfahren für die Typgenehmigung. Die ständig verschärften Grenzwerte verlangen eine sehr exakte Vorgehensweise – theoretisch kein Hexenwerk, aber praktisch ergab sich daraus der Dieselskandal.

​Messung auf dem Rollenprüfstand

Die Abgasmessung wird auf einem Rollenprüfstand durchgeführt, auf dem ein exakt definierter Fahrzyklus absolviert wird. Dabei werden die ausgestoßenen Schadstoffe wie CO, HC, NOx und Feinstaubpartikel gemessen und über den Verbrauch auch der CO2 Wert ermittelt. Alle Fahrzeuge werden nach dem gleichen Fahrzyklus geprüft, die Ergebnisse sind also gewissermaßen sowohl reproduzierbar, als auch untereinander vergleichbar. Zur Typgenehmigung muss nur ein Fahrzeug einer geplanten Baureihe einmalig den Zyklus ohne signifikante Überschreitung der Grenzwerte bewältigen, weitere Überprüfungen sind nicht vorgesehen.

Exakt definiert war in der Vergangenheit tatsächlich nur der Fahrzyklus NEFZ – weltweit der einzige künstlich entworfene Fahrzyklus, der in keinster Weise realistischen Verkehrssituationen entsprach. Er wurde auch nur geschaffen, um dem Verbraucher den Vergleich verschiedener Modelle zu erleichtern. Allerdings durften die Fahrzeughersteller den Zustand sowohl der Fahrzeuge als auch der Prüflabore weitestgehend selber definieren und so kann man verstehen, warum die Industrie ihr ›Schlaraffenland‹ vehement gegen jegliche Änderung verteidigte. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals musste dann der anspruchsvollere WLTP Fahrzyklus akzeptiert werden. Das Urteil des Europäischen Gerichts vom Dezember 2018 sorgte schließlich dafür, dass die großzügigen Ausnahmeregelungen gestrichen wurden.

Notwendigkeit bei Fahrzeugimport

Fahrzeuge, die von außerhalb der EU importiert werden, besitzen in der Regel keine in Deutschland gültige Typgenehmigung. Sie können nur mit einer Einzelbetriebserlaubnis zugelassen werden und dafür benötigt man unter anderem eine Abgasmessung, die im Prüfzentrum des TÜV Nord in Essen erfolgt. Es stehen für die meisten Fahrzeuge allerdings Datenblätter zur Verfügung, auf denen alle relevanten Daten bereits vorliegen. Nur in wenigen Fällen ist es noch notwendig, eine eigene, kostenintensive Abgasmessung durchführen zu lassen. Die Datenblätter werden vom Prüfzentrum des TÜV Nord geprüft, bestätigt und gesiegelt und sind dann für die Einzelbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug mit seiner einmaligen Fahrgestellnummer nutzbar.

Ein Importfahrzeug z.B. aus den USA (auch die deutschen Fabrikate) benötigt also genau wie neu zugelassene EU-Fahrzeuge eine einmalige Abgasmessung für ein Fahrzeug einer baugleichen Modellreihe. Danach unterliegen beide nur noch der Pflicht der regelmäßig anfallenden AU.